Bausteinankauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ankauf von LEGO-Steinen, LEGO-Duplo, LEGO-Technic und LEGO Bionicle / LEGO Hero Factory / LEGO Galidor über www.bausteinankauf.de (Stand: Dezember 2018).

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Bepro GmbH und dem Verkäufer (im Folgenden "Anbieter" genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Anbieters werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgte eine ausdrückliche schriftlich Geltung Seitens der Bepro GmbH. Der Anbieter muss sowohl volljährig als auch geschäftsfähig sein.

§ 2 Zusendung

Der Anbieter trägt sowohl das Risiko, als auch die Versandkosten an die offizielle Geschäftsadresse der Bepro GmbH. Der Anbieter nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem Bausteinankauf lediglich um originale und ungeschädigte Steine der Marke LEGO und LEGO Duplo, LEGO technic und LEGO Bionicles / LEGO Hero Factory / LEGO Galidor handeln darf. Alle weitere zugesandten Steine, die einen deutlichen Defekt aufweisen oder sonstigen Herstellern zuzuordnen sind, werden von der Bepro GmbH ohne weitere Rücksprache entsorgt. Es erfolgt keine Feststellung des Gewichts oder Vergütung der beschädigten Ware.

§ 3 Preisangebot

Das Preisangebot erfolgt durch die Bepro GmbH und die auf der Website www.bausteinankauf.de aufgeführten Preise. Empfangene Sendungen werden von der Bepro GmbH nach bestem Wissen und Gewissen bewertet. Die Ware wird auf Echtheit überprüft und der Zustand festgestellt. Weiterführend erhält der Anbieter schriftlich und/oder telefonisch eine Bestätigung seitens der Bepro GmbH. Mit dieser Bestätigung wird das Geschäft rechtsverbindlich. Die Zahlung erfolgt bargeldlos über die von dem Anbieter bestimmte Zahlungsmethode. Die Bepro GmbH behält sich vor die Ware an den Anbieter in jedem Falle zurücksenden zu können. Die Kosten für den Hin- und Rückversand, als auch das Risiko sind von der Bepro GmbH in diesem Falle zu tragen.

§ 4 Mängel

Eventuelle entstandene Transportschäden werden dem Anbieter unverzüglich nach der Kenntnisnahme mitgeteilt, sodass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Anbieters beim Versandunternehmen durchgeführt werden kann. Der Anbieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Sendung vom Versandunternehmen unverzüglich in Räumen der Bepro GmbH begutachtet bzw. für eine entsprechende Begutachtung abgeholt wird und ggf. an den Anbieter zurückgegeben wird.

§ 5 Ankauf und Kaufpreiszahlung

Der Ankauf der vom Anbieter an uns übersandten Ware kommt durch telefonische oder schriftliche Bestätigung seitens der Bepro GmbH zustande. Der Kaufpreis wird nach Zustandekommen des Vertrages an den Anbieter ausbezahlt. Informationen über das Zustandekommen des Vertrages sind §3 Kaufbedingungen aufgeführt. Die Zahlung erfolgt bargeldlos über die vom Anbieter gewählte Zahlungsmethode. Bei Zahlungen per PayPal fallen für den Anbieter Gebühren an; diese sind unter www.paypal.de einzusehen und werden nicht von der Bepro GmbH getragen. Ein Ankauf von Gegenständen von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB muss der Bepro GmbH gesondert angezeigt werden. Nach Angebotsannahme muss der Anbieter der Bepro GmbH eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird dann unverzüglich nach Eingang durch die Bepro GmbH vorgenommen.

§ 6 Rücksendung

Nach Erhalt der Rücksendung verpflichtet sich der Anbieter, die Sendung unverzüglich auf Vollständigkeit und auf Beschädigung der Verpackung und der Ware zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich an die Bepro GmbH in schriftlicher Form mitzuteilen. Die Bepro GmbH behält sich in jedem Fall vor, die Ware an den Anbieter zurück zu senden. Die Kosten sind in diesem Fall von der Bepro GmbH zu tragen.

§ 7 Eigentumsübertragung

Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf die Bepro GmbH über.

§ 8 Haftung

Die Bepro GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit der Schaden aus einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit herrührt.

§ 9 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

Es gilt deutsches Recht.
Ist der Anbieter Vollkaufmann, ist als Gerichtsstand und Erfüllungsort Oberhausen anzusehen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Parteien im Zuge der Abwicklung des vorliegenden Geschäfts unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche zu vereinbaren, die dem ursprünglich Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt, ohne unwirksam zu sein.

Kontakt

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